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   ArbG Herne, 21.10.2014 - 3 Ca 3517/13   

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https://dejure.org/2014,55145
ArbG Herne, 21.10.2014 - 3 Ca 3517/13 (https://dejure.org/2014,55145)
ArbG Herne, Entscheidung vom 21.10.2014 - 3 Ca 3517/13 (https://dejure.org/2014,55145)
ArbG Herne, Entscheidung vom 21. Oktober 2014 - 3 Ca 3517/13 (https://dejure.org/2014,55145)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 89/80

    Lohnfortzahlungsanspruch - Anspruch auf Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus ArbG Herne, 21.10.2014 - 3 Ca 3517/13
    Ein weiterer Entgeltfortzahlungsanspruch besteht nur dann, wenn die erste Arbeitsverhinderung bereits in dem Zeitpunkt beendet war, in dem eine weitere Erkrankung zu einer neuen Arbeitsverhinderung führt (BAG, Urteil v. 02.12.1981, 5 AZR 89/80, AP Nr. 48 zu § 1 LFZG vom 12.09.1967; BAG, Urteil vom 13.07.2005, 5 AZR 389/04, AP Nr. 25 zu § 3 EFZG).

    Falls der erste Verhinderungsfall abgeschlossen war, ist die neue Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung ein neues Unglück, das nur zufällig in einem nahen zeitlichen Zusammenhang mit der soeben beendeten Arbeitsunfähigkeit eintritt (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 04.03.2010, 11 Sa 547/09, a.a.O.; BAG, Urteil v. 02.12.1981, 5 AZR 89/80, a.a.O.).

    Enthält die ärztliche Bescheinigung nur die Angabe eines Kalendertages, wird in der Regel die Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende der vom erkrankten Arbeitnehmer üblicherweise an diesem Kalendertag zu leistenden Arbeitsschicht bescheinigt (BAG, Urteil v. 02.12.1981, 5 AZR 89/80, a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 04.03.2010, 11 Sa 547/09, a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2010 - 11 Sa 547/09

    Entgeltfortzahlung bei zwei selbständigen Verhinderungsfällen - Arbeitsfähigkeit

    Auszug aus ArbG Herne, 21.10.2014 - 3 Ca 3517/13
    Zwei selbständige Verhinderungsfälle liegen nur vor, wenn der Arbeitnehmer zwischen zwei Krankheiten tatsächlich arbeitet oder wenn er zwischen den beiden Krankheiten zwar arbeitsfähig war, tatsächlich aber nicht arbeiten konnte, weil er nur wenige außerhalb der Arbeitszeit liegende Stunden arbeitsfähig war (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 04.03.2010, 11 Sa 547/09, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.02.2012, 13 Sa 117/11, juris).

    Falls der erste Verhinderungsfall abgeschlossen war, ist die neue Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung ein neues Unglück, das nur zufällig in einem nahen zeitlichen Zusammenhang mit der soeben beendeten Arbeitsunfähigkeit eintritt (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 04.03.2010, 11 Sa 547/09, a.a.O.; BAG, Urteil v. 02.12.1981, 5 AZR 89/80, a.a.O.).

    Enthält die ärztliche Bescheinigung nur die Angabe eines Kalendertages, wird in der Regel die Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende der vom erkrankten Arbeitnehmer üblicherweise an diesem Kalendertag zu leistenden Arbeitsschicht bescheinigt (BAG, Urteil v. 02.12.1981, 5 AZR 89/80, a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 04.03.2010, 11 Sa 547/09, a.a.O.).

  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 389/04

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    Auszug aus ArbG Herne, 21.10.2014 - 3 Ca 3517/13
    Ein weiterer Entgeltfortzahlungsanspruch besteht nur dann, wenn die erste Arbeitsverhinderung bereits in dem Zeitpunkt beendet war, in dem eine weitere Erkrankung zu einer neuen Arbeitsverhinderung führt (BAG, Urteil v. 02.12.1981, 5 AZR 89/80, AP Nr. 48 zu § 1 LFZG vom 12.09.1967; BAG, Urteil vom 13.07.2005, 5 AZR 389/04, AP Nr. 25 zu § 3 EFZG).

    Den Arbeitgeber treffen die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung (BAG, Urteil v. 13.07.2005, 5 AZR 389/04, AP Nr. 25 zu § 3 EFZG; Hessisches LAG, Urteil v. 24.10.2012, 2 Sa 70/10, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.02.2012, 13 Sa 117/11, a.a.O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 29.02.2012 - 13 Sa 117/11

    Entgeltfortzahlung - zur Frage zweier selbständiger oder überlappender

    Auszug aus ArbG Herne, 21.10.2014 - 3 Ca 3517/13
    Zwei selbständige Verhinderungsfälle liegen nur vor, wenn der Arbeitnehmer zwischen zwei Krankheiten tatsächlich arbeitet oder wenn er zwischen den beiden Krankheiten zwar arbeitsfähig war, tatsächlich aber nicht arbeiten konnte, weil er nur wenige außerhalb der Arbeitszeit liegende Stunden arbeitsfähig war (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 04.03.2010, 11 Sa 547/09, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.02.2012, 13 Sa 117/11, juris).

    Den Arbeitgeber treffen die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung (BAG, Urteil v. 13.07.2005, 5 AZR 389/04, AP Nr. 25 zu § 3 EFZG; Hessisches LAG, Urteil v. 24.10.2012, 2 Sa 70/10, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.02.2012, 13 Sa 117/11, a.a.O.).

  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 112/02

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Vorlagepflicht

    Auszug aus ArbG Herne, 21.10.2014 - 3 Ca 3517/13
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG trägt der Arbeitnehmer (BAG, Urteil v. 26.02.2003, 5 AZR 112/02, BAGE 105, 171).
  • LAG Hessen, 24.10.2012 - 2 Sa 70/10

    Entgeltfortzahlung - andere Erkrankung bei Arbeitsantritt - kein einheitlicher

    Auszug aus ArbG Herne, 21.10.2014 - 3 Ca 3517/13
    Den Arbeitgeber treffen die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung (BAG, Urteil v. 13.07.2005, 5 AZR 389/04, AP Nr. 25 zu § 3 EFZG; Hessisches LAG, Urteil v. 24.10.2012, 2 Sa 70/10, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.02.2012, 13 Sa 117/11, a.a.O.).
  • LAG Hamm, 26.03.2015 - 16 Sa 1711/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung bei neuer Erkrankung

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 21.10.2014 - 3 Ca 3517/13 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das am 21.10.2014 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Herne, AZ: 3 Ca 3517/13, wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

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